Activclean Dienstleistungen GmbH
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E-Mail: info@activclean.de
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Verantwortlicher im Sinne von § 10 Abs. 3 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV)
Muzaffer Aktas (Geschäftsführer)
Pflichtangaben nach § 6 Teledienstegesetz (TDG) bzw. § 10 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV)
Anbieter & Vertretungsberechtigte Gesellschaft: Activclean Dienstleistungen GmbH
Geschäftsführer: Muzaffer Aktas
E-Mail: m.aktas@activclean.de
Gerichtsstand: Amtsgericht Stuttgart
Bankverbindung
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Kto. 16065307
BLZ 61050000
Haftungsausschluss
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Allgemeine Geschäftsbedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
1. Es gelten für die Leistungen der Fa. activclean Dienstleistungen ausschliesslich folgende Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird.
2. Es gelten auch die Geschäftsbedingungen für alle künftigen Aufträge des selben Auftraggebers, selbst wenn auf sie im Einzelfall nicht Bezug genommen wird.
II. Vertragsabschluss
1. Alle vom Auftragnehmer gestellten Angebote sind freibleibend, sofern nicht von der Fa. activclean Dienstleistungen schriftlich ein anderes Angebot erklärt ist.
2. Aufträge sind erst dann angenommen und geltend, wenn sie von activclean Dienstleistungen schriftlich bestätigt sind. Als Bestätigung gilt auch der Beginn der in Auftrag gegebenen Arbeiten.
3. Ausschlaggebend für den Inhalt des Auftrags ist allein die Auftragsbestätigung in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündlichen Nebenabsprechun-gen, Vertragsergänzungen oder Vertragsänderungen müssen für ihre Wirksamkeit von activclean Dienstleistungen schriftlich bestätigt werden.
4. Soweit das Angebot auf den Angaben des Auftraggebers beruht, ist der Auftragnehmer bei Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von diesen Angaben berechtigt vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten und ein neues Angebot abzugeben.
5. Die mit dem Angebot oder während der Vertragsdauer dem Auftraggeber zugeführten Unterlagen (Pläne, Skizzen und sonstige Schriftstücke) bleiben das Eigentum von activclean Dienstleistungen und dürfen ohne die Genehmigung des Auftragnehmers weder veröffentlicht noch vervielfältigt noch sonst in den Verkehr oder an Drittte gebracht werden. Sie dürfen nur zu dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Vertrag benutzt werden.
III. Ausführung der Leistung
1. Die für die Reinigungen erforderlichen Geräte, Maschinen, Reinigungs- und Pflegemittel werden von activclean Dienstleistungen gestellt. Werden vom Auftraggeber bestimmte Gerätschaften oder andere Betriebsmittel vorgeschrieben, so können diese durch andere gleichwertige Mittel ersetzt werden.
2. Der Auftraggeber ist gegenüber activclean Dienstleistungen verpflichtet, sämtliche sachlichen und organisatorischen Maßnahmen kostenlos zu treffen, die eine ungehinderte Durchführung der Arbeiten gewährleisten. Er ist insbesondere verpflichtet
(a) soweit für die Arbeiten erforderlich, Strom, Beleuchtung, kaltes und warmes Wasser, Hilfsmittel zum Abladen, Aufzüge, Rüst- und Hebewerkzeuge, Gerüste,
(b) geeignete, verschließbare Räume für die Kleiderablage und Aufenthalt des Arbeits-Personals und zur Aufbewahrung der benötigten Betriebsmittel, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Steht ein verschließbarer Raum seitens des Vertragnehmers nicht zur Verfügung, so hat bei Abhandenkommen oder Beschädigung vom Auftragnehmer bereit gestellter Betriebsmittel der Auftraggeber zu beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
3. Der Auftraggeber ist gegenüber activclean Dienstleistungen verpflichtet, während der Vertragsdauer eintretende sachliche oder örtliche Veränderungen, sofern sie Einfluss auf die Leistung von activclean Dienstleistungen haben können, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dieses, hat activclean Dienstleistungen daraus entstehende Folgen nicht zu vertreten.
4. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausführung der Leistungen von activclean Dienstleistungen durch eine bestimmte Person. activclean Dienstleistungen ist berechtigt, z.B. auch Subunternehmer oder -unternehmen mit der Durchführung und Vollendung des Auftrags zu beauftragen.
IV. Leistungszeit
1. Von activclean Dienstleistungen gemachte Angaben über Leistungsfristen und -termine sind nicht bindend. Ist dem Auftraggeber die Bestimmung der Leistungszeit überlassen, so ist diese für uns nur verbindlich, wenn sie nicht früher als 30 Tage nach Auftragserteilung erfolgt und activclean Dienstleistungen bis zum Arbeitsbeginn eine Frist von mind. 48 Stunden gewährt wird.
2. Höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse ausserhalb des Einflussbereiches der Fa. activclean Dienstleistungen, Betriebsstörungen, Rohstoff-, Energie-, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher für die Ausführung der Leistung erforderlicher Genehmigungen befreit den Auftragnehmer für die Dauer der Störung, nicht aber, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
Die aufgelisteten Umstände sind auch dann nicht von activclean Dienstleistungen zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
3. Kommt activclean Dienstleistungen mit der Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Fa. activclean Dienstleistungen eine angemessene Nachfrist setzt und sie die Nachfrist tatenlos verstreichen lassen: die Nachfrist muss mindestens eine Woche betragen. Ansprüche auf Ersatz des Verzugsschadens und auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind auf die bei Vertragsschluss für activclean Dienstleistungen voraussehbaren Schäden beschränkt; dies gilt nicht, wenn Verzug oder Nichterfüllung durch activclean Dienstleistungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
V. Zahlungen, Preise
1. Von activclean Dienstleistungen genannte Preise sind Netto-Preise, die sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.
2. Alle Preise sind aufgrund der Material- und Lohnkosten und gesetzlichen tariflichen Lohnnebenkosten im Zeitpunkt des Angebots von activclean Dienstleistungen kalkuliert. Ändern sich später als vier Monate nach Vertragsschluss oder bei Aufträgen, die regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand besitzen, Selbstkosten infolge Ermäßigungen oder Erhöhungen der Tariflöhne der Arbeitnehmer von activclean Dienstleistungen oder der gesetzlichen tariflichen Lohnnebenkosten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise im Umfang von 4/5 der genannten Änderungen an diese anzupassen.
3. Sonderaufwendungen und Mehrleistungen, die nicht Gegenstand der Leistungs-beschreibung sind, können nach Wahl des Auftragnehmers nach den ver-
traglichen Vergütungssätzen oder nach dem besonderen Aufwand an Arbeitszeit und Betriebsmitteln abgerechnet werden.
4. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das auf dem Geschäfts-Briefbogen aufgeführte Konto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
5. Zahlungshalber erfolgen nur die Annahme von Wechseln und Schecks. Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem activclean Dienstleistungen über den Rechnungsbetrag in bar verfügen kann. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Auftraggeber zu tragen. activclean Dienstleistungen übernimmt keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechnet activclean Dienstleistungen Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes, der für den Bankkredit gezahlt werden muss, mindestens jedoch 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
7. Gegen Zahlungsansprüche kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung der Fa. activclean Dienstleistungen beruhen. Rechnungsbetrag in bar verfügen kann. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Auftraggeber zu tragen. activclean Dienstleistungen übernimmt keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
VI. Abnahme, Gewährleistung, Haftung
VI. Abnahme, Gewährleistung, Haftung
1. Alle Reinigungsarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme wird durch die Signierung auf dem Auftragsübernahmeschein bestätigt. Fehlt diese Abnahme, gilt die Abnahme mit Ablauf von 24 Stunden nach schriftlicher Mitteilung, des Abschlusses der Reinigungsarbeiten als vollzogen. Diese Abnahmefiktion wird dem Auftraggeber mit gleichem Schreiben mitgeteilt.
2. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel seitens der Leistungen des Auftragnehmers bei deren Abnahme, sonst binnen 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. Zeigt sich später ein Mangel der erbrachten Leistungen, so ist er dem Auftragnehmer unverzüglich, längstens innerhalb von 24 Stunden, nach der Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen und genehmigt. Werden Leistungen nach der Abnahme bemängelt, so hat der Auftraggeber in Zweifels-fällen zu beweisen, dass die Mängel bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Reinigungsarbeiten existent waren und nicht nachträglich durch erneute Verunreinigung entstanden.
3. Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelanzeige kann der Auftraggeber nach der Wahl von activclean Dienstleistungen Nachbesserung oder preisliche Minderung der vertraglichen Vergütung verlangen. Der Anspruch auf eine Wandlung ist hierbei ausgeschlossen.
4. Für alle Schäden, die durch mangelhafte oder unsachgemäße Leistung der Organe oder Erfüllungsgehilfen von activclean Dienstleistungen entstanden und rechtzeitig angezeigt sind, haftet der Auftragnehmer nur, soweit deren Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist und eintritt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
5. Personen- und Sachschäden, die durch Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen der Fa. activclean Dienstleistungen verursacht werden, sind unverzüglich, längstens innerhalb von 24 Stunden, anzuzeigen. Andernfalls entfällt deren Haftung.
6. Ebenso sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen von activclean Dienstleistungen zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung auf die durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckten Schäden beschränkt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7. Wir verpflichten uns, für Haftpflichtschäden im Rahmen unserer Aufträge eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und zu unterhalten, die pro Versicherungsjahr für (a) Personenschäden bis zu € 1.500.000,00 und (b) Sachschäden bis zu € 350.000,00 ersetzt.
VII. Rücktritt, Kündigung
1. Treten unvorhergesehene Geschehnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer IV. 2 ein und verändern sich infolgedessen der Inhalt unserer Leistung oder die wirtschaftliche Bedeutung wesentlich oder wirken die Ereignisse auf den Betrieb der Fa. activclean Dienstleistungen erheblich ein oder erweist sich die vereinbarte Leistung wegen eines solchen Ereignisses nach Vertragsschluss als unmöglich, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anpassung des Vertrages durchzuführen. Soweit eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ist activclean Dienstleistungen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wenn der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt oder ein gerichtliches oder aussergerichtliches Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet worden ist, kann activclean Dienstleistungen vom Vertrag zurücktreten.
3. Hat activclean Dienstleistungen regelmäßig wiederkehrende Leistungen zu erbringen, so tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages.
4. Es gelten auf die Dauer eines Jahres ab Beginn der Ausführung eines Vertrages, sofern nichts anderes vereinbart, regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand.
5. Der abgeschlossene Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verlängert sich im Falle des Abs. 4. jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.
6. Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen werden hierdurch nicht berührt, sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Verträge über Baureinigung gelten ergänzend die Bestimmungen der VOB Teil B in der Fassung von 1973.
3. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Hauptsitz des Unternehmens activclean dienstleistungen als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, insbesondere auch für Klagen aus in Zahlung genommenen Wechseln oder Schecks, vereinbart. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
© activclean Dienstleistungen 2003
